Hallo meine lieben Leser und alle Interessierte,
seit Sonntag, dem 06. Oktober 2013 bin ich nach einer Knie-TEP in eine stationäre Reha-Einrichtung ... in einem beschaulichen Ort an der Nordsee, St. Peter-Ording, eingerückt. Mein Verständnis einer Reha sah bisher immer nachfolgend aus:
In diesem Sinne.
Eure Bärbel
seit Sonntag, dem 06. Oktober 2013 bin ich nach einer Knie-TEP in eine stationäre Reha-Einrichtung ... in einem beschaulichen Ort an der Nordsee, St. Peter-Ording, eingerückt. Mein Verständnis einer Reha sah bisher immer nachfolgend aus:
Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen dienen meines Erachtens dazu, bestehende
Fähigkeitsstörungen zu beseitigen oder zu reduzieren, eine
Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern und dem
Patienten Hilfen zum besseren Umgang mit seiner Krankheit bzw.
Behinderung zu geben. Ziel kann auch die Festigung des
Behandlungserfolges im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung sein.
Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen kommen meines Erachtens in Betracht, wenn
andere Möglichkeiten der ambulanten Behandlung bzw. Rehabilitatioht nicht ausreichend sind. Dabei geht es darum, körperliche, geistig und
seelisch bedingte Behinderungen und Beeinträchtigungen auszugleichen. Zur Selbsthilfe anzuleiten sowie den Patienten und ggf. seine
Angehörigen zu beraten.
Ziel:
Die stationäre Rehabilitationsmaßnahme ist eine zielgerichtete, komplexe medizinische Leistung, die an ein qualifiziertes, strukturiertes und an den Fähigkeitsstörungen spezifisch orientiertes Angebot gebunden ist. Sie wird ausschließlich in Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt, mit denen ein Versorgungsvertrag gem. § 111 SGB V besteht. Im Mittelpunkt steht meines Erachtens die gezielte diagnostische und therapeutische Arbeit an den Funktionseinschränkungen des Rehabilitanten in Beruf und Alltag, sowie die Motivierung des Erkrankten zur aktiven Krankheitsbewältigung und der Aufbau eines eigenverantwortlichen Gesundheitsbewußtseins des jeweiligen Patienten.
Soviel zu meinem laienhaften Sachverständnis.
1. Der künftige Aufenthalt der Inanspruchnehmer würde sich zwangsläufig verkürzen ...
2. Die Klinik müsste über kurz oder lang ihre Türen und Tore schließen ... dieses Schicksal wäre schon der einen oder anderen Klinik auch im Ort, zuteilgeworden.
Anmerkung meinerseits:
Liebe Patienten! Denkt bitte nach. Lasst Gnade vor Recht ergehen. Denkt an die Arbeitsplätze, die ihr mit eurem Eigensinn gefährdet! Wie maßlos egoistisch von euch! Auch wenn euer Abreisetag auf einen Sonntag geplant ist, die Anwendungen jedoch schon Freitag abgearbeitet sind. Genießt doch die beiden weiteren, freien Tage. Thema Langhaltigkeit! Der Alltag erhascht euch schon früh genug.
Auch erfuhr ich während seiner Selbstvermarktung: In dieser Rehaeinrichtung ... unter Umständen auch in allen weiteren, gibt es 4 Klassifizierungen. Unsereren umfassenden Gesundheitsreformen sei DANK!
1. Die privaten Patienten
2. Die Patienten der Berufsgenossenschaften
3. Die Patienten der Rentenversicherungsanstalten
4. Die Patienten der Krankenkassen.
Nach diesen Klassifizierungen werden auch in "meiner"Rehaeinrichtung die Anwendungen vergeben.Will im Klartext heißen:
Du gehörst zu den 1. beiden Klassifizierungen:
Glück gehabt. Du bekommst die Vollversorgung. Anwendungen satt.
Versorgung: Sehr gut bis gut. Der Versorgte hetzt von Anwendung zu Anwendung. Rennt durch die hohe Anzahl der pro Tag zu absolvierenden Anwendungen im Dauerlauf durch die Korridore des Gebäudes.
Du gehörst zu der 3. Klassifizierung:
Schon schlechter. Jetzt ist die Verordnung. Die Freigabe der Anwendungen schon wesentlich geringer.
Versorgung: Befriedigend. Der Versorgte hat eine überschaubare tägliche Anzahl von Anwendungen. Geht gemächlich durch die Flure des Gebäudes.
Du gehörst zu der 4. Klassifizierung:
Jetzt hast du tatsächlich ganz schlechte Karten!
Die Versorgung: Ausreichend.
Die Anzahl der angebotenen Anwendungen pro Tag ist überschaubar. Der Rehabilitant schleicht gelangweilt durch die Gänge der Institution.
Na, wenn diese Klassifizierungen keinen Grund zu überschäumenden Freude sind ...
Jedoch sei gesagt: Jeder Rehabilitant hat die Möglichkeit der Freiwilligkeit.
Nach Absprache mit dem Stationsarzt kann ein jeder freies Fahrradtraining, freies Walking, freies Krafttraining, freies Schwimmen zusätzlich bewerkstelligen als auch die Sauna und den Kreativbereich nutzen.
Ziel:
Die stationäre Rehabilitationsmaßnahme ist eine zielgerichtete, komplexe medizinische Leistung, die an ein qualifiziertes, strukturiertes und an den Fähigkeitsstörungen spezifisch orientiertes Angebot gebunden ist. Sie wird ausschließlich in Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt, mit denen ein Versorgungsvertrag gem. § 111 SGB V besteht. Im Mittelpunkt steht meines Erachtens die gezielte diagnostische und therapeutische Arbeit an den Funktionseinschränkungen des Rehabilitanten in Beruf und Alltag, sowie die Motivierung des Erkrankten zur aktiven Krankheitsbewältigung und der Aufbau eines eigenverantwortlichen Gesundheitsbewußtseins des jeweiligen Patienten.
Bildquelle: mfh: Cartoon.de |
Soviel zu meinem laienhaften Sachverständnis.
- Ich folgte nun vergangenem Mittwoch einem Vortrag des in meinem Reha-Krankenhaus amtierenden leitenden Oberarztes. Es folgte ... Rababa, Rababa der Selbstvermarktung "seines" Rehainstitutes ... das Drücken auf die Tränendrüse inclusive ... der arme Mann muss sparen. An allen Enden. Bla, bla, bla.
1. Der künftige Aufenthalt der Inanspruchnehmer würde sich zwangsläufig verkürzen ...
2. Die Klinik müsste über kurz oder lang ihre Türen und Tore schließen ... dieses Schicksal wäre schon der einen oder anderen Klinik auch im Ort, zuteilgeworden.
Bildquelle: cicero.de |
Anmerkung meinerseits:
Liebe Patienten! Denkt bitte nach. Lasst Gnade vor Recht ergehen. Denkt an die Arbeitsplätze, die ihr mit eurem Eigensinn gefährdet! Wie maßlos egoistisch von euch! Auch wenn euer Abreisetag auf einen Sonntag geplant ist, die Anwendungen jedoch schon Freitag abgearbeitet sind. Genießt doch die beiden weiteren, freien Tage. Thema Langhaltigkeit! Der Alltag erhascht euch schon früh genug.
Auch erfuhr ich während seiner Selbstvermarktung: In dieser Rehaeinrichtung ... unter Umständen auch in allen weiteren, gibt es 4 Klassifizierungen. Unsereren umfassenden Gesundheitsreformen sei DANK!
1. Die privaten Patienten
2. Die Patienten der Berufsgenossenschaften
3. Die Patienten der Rentenversicherungsanstalten
4. Die Patienten der Krankenkassen.
Bildquelle:de.toonpool.com |
Du gehörst zu den 1. beiden Klassifizierungen:
Glück gehabt. Du bekommst die Vollversorgung. Anwendungen satt.
Versorgung: Sehr gut bis gut. Der Versorgte hetzt von Anwendung zu Anwendung. Rennt durch die hohe Anzahl der pro Tag zu absolvierenden Anwendungen im Dauerlauf durch die Korridore des Gebäudes.
Du gehörst zu der 3. Klassifizierung:
Schon schlechter. Jetzt ist die Verordnung. Die Freigabe der Anwendungen schon wesentlich geringer.
Versorgung: Befriedigend. Der Versorgte hat eine überschaubare tägliche Anzahl von Anwendungen. Geht gemächlich durch die Flure des Gebäudes.
Du gehörst zu der 4. Klassifizierung:
Jetzt hast du tatsächlich ganz schlechte Karten!
Die Versorgung: Ausreichend.
Die Anzahl der angebotenen Anwendungen pro Tag ist überschaubar. Der Rehabilitant schleicht gelangweilt durch die Gänge der Institution.
Na, wenn diese Klassifizierungen keinen Grund zu überschäumenden Freude sind ...
Jedoch sei gesagt: Jeder Rehabilitant hat die Möglichkeit der Freiwilligkeit.
Nach Absprache mit dem Stationsarzt kann ein jeder freies Fahrradtraining, freies Walking, freies Krafttraining, freies Schwimmen zusätzlich bewerkstelligen als auch die Sauna und den Kreativbereich nutzen.
Gelöbnis des Arztes laut Bundesärztekammer:
- Es ist Aufgabe des Arztes in Friedens- wie in Kriegszeiten
unter Achtung vor dem Leben und der Würde des Menschen ohne Unterschied
des Alters, der Rasse, der Religion, der Staatsangehörigkeit, der
gesellschaftlichen Stellung, der politischen Ideologie oder
irgendwelcher anderer Art, die körperliche und geistige Gesundheit des
Menschen zu schützen und sein Leiden zu lindern.
- Der Arzt hat bei der Ausübung seines Berufes die Gesundheit des
Patienten in den Vordergrund zu stellen. Der Arzt darf seine beruflichen
Kenntnisse nur zur Verbesserung oder Erhaltung der Gesundheit der
Menschen, die sich ihm anvertrauen und nur auf deren Ersuchen einsetzen.
Er darf in keinem Fall zu ihrem Schaden tätig werden.
- Es widerspricht der ärztlichen Ethik, wenn der Arzt dem Patienten
bei der Ausübung seines Berufes seine persönlichen, weltanschaulichen,
moralischen oder politischen Vorstellungen aufzwingt.
Tja. Entscheidet künftig selbst, wenn ihr in der Situation seid, welche Therapieform ... die ambulante oder die stationäre Rehabilitation für euch die richtige ist. Ich für meine Person habe meine Entscheidung getroffen. In meiner gewohnten Umgebung, mit meinem guten Arzt und meiner bekannten und sympatischen Pysiotherapeutin vor der Tür, die mir unbürokratisch helfen, meine Ziele zu erreichen. Die mich mit meinem Namen und nicht ausschließlich mit meiner Operation ... identifizieren. Die mir schnell, unbürokratisch und aktiv helfen, mich als das sehen, was ich bin. Mich als Individuum wahrnehmen. Die meine Handicaps nicht als Problem, sondern als eine Herausforderung an ihren Berufsethos ansehen, werde ich bei allen künftigen Reha-Inanspruchnahmen, fröhlich und vor allem, guter Dinge, durch mein ambulantes Rehaleben schreiten.
In diesem Sinne.
Eure Bärbel
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