Samstag, 15. Februar 2014

Der "Fall" Sebastian Edathy

Guten Morgen meine lieben Leser und alle Interessierte,

ich habe heute keine Fotos für euch. 

Dafür ist das heutige Thema zu brisant. 
Seit Tagen steht immer wieder die eine oder andere Schlagzeile über das schwere Schicksal des armen Herrn Sebastian Edathy (SPD) in den Print-Medien. 
Wer will diesem netten, sympathischen, erfolgsverwöhnten Mann nur böses?  
Die Rechten kamen ins Gespräch! 
Mir persönlich reicht es jetzt!  

Ich finde, der Besitz von Fotos nackter Kinder ist keine Lappalie.  
Ich finde, der Besitz von Fotos nackter Kinder ist auch kein "Kavalierdelikt! 
Es ist mit bekannt, dass es seitens unserer Gesetzgebung durchaus erlaubt ist, Nacktfotos von Kindern zu besitzen.  
Es ist eine Grauzone; erfüllt jedoch keinen Straftatbestand. 
Monika Frommel, emeritierte Professorin für Strafrecht geht im Deutschlandfunk sogar noch weiter! 
Frau Monika Frommel sagte: "Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im Fall des Ex-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy sei verfassungswidrig und rechtswidrig.
Der Besitz von Videos oder Bilder von nackten Kindern ist noch nicht strafbare Kinderpornografie."
Es stellt sich mir nur die Frage ... was will Mann mit diesem Material? 
Was macht Mann mit diesem Material?

Die Fotos, die in seinem Besitz des sauberen Herrn Sebastian Edathy waren, zeigten Jungen im Alter zwischen 9-13 Jahren!
Der saubere Herr Edathy ist not amused.  
Er hat keine sexuellen Handlungen mit Kindern unternommen ... sagt er. Mag sein! Unterhalb dieser Schwelle ist also alles rechtens, und darauf beruft sich jetzt der Politiker Sebastian Edathy ganz offensichtlich.

Doch sei mir an dieser Stelle die Frage erlaubt: Wo fängt Pädophilie an? 
Ist es nicht schon ein sexuelles Begehren, Fotos nackter Kinder anzusehen?
Alles beginnt mit dem 1. Schritt.
Ich konnte den vielen Aussagen und Berichterstattungen zunächst nicht glauben.  
Jetzt glaube ich sie und bin wütend und traurig.
Ich weiß derzeit gar nicht, was für Emotionen noch in mir aktiviert wurden.  
Ich wurde im Alter von 8 Jahren von einem Kollegen meines Vaters missbraucht, und weil es so schön war, im Alter zwischen 10-12 von einem Bekannten meiner Eltern regelmäßig unsittlich berührt worden. Gegen meinen Willen. Der arme Familienvater von 2 Söhnen wünschte sich doch sehnlichst eine Tochter ... ich bekam es regelmäßig zu spüren.
Ich weiß, wie dreckig man sich fühlt. Ich weiß, wie sich die Gier der Männer nach Frischfleisch anfühlt.

Da musste Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich seinen Rücktritt erklären, da er sich eines möglichen Geheimnisverrats an Sebastian Edathy schuldig gemacht hat. Wie bitte was? 
Seit Oktober ist die Sachlage im Fall Sebastian Edathy unserer Obrigkeit schon bekannt. Bisher wurde alles fein säuberlich gedeckelt. Nun hat einer den Arsch in der Hose und gibt der Staatsanwaltschaft einen Tipp und prompt ist dieser Mensch der Buhmann. Die Staatsanwaltschaften in Berlin und Hannover haben nach eigenen Angaben noch nicht entschieden, ob sie gegen Friedrich wegen Geheimnisverrats ermitteln wollen. 
Sehe ich hier irgendetwas komplett falsch? 
Fehlt mir der Weit- als auch der Durchblick? 
Oder sehe ich ALLES real und haben unsere Gesetztvertreter, unsere gewählten Volksvertreter alle einen an der Murmel?
Wie bitte schön kann man Männer und Frauen mit pädophilen Veranlagungen frei auf der Straße laufen lassen?  
Da sagt Monika Frommel: Die Bilder der nackten Jungen gehören in seine höchstpersönliche Privatsphäre.  
DAS darf ja wohl nicht wahr sein! 
Diese Meinung ist zumindest meine Meinung! 
Diese Kinder wurden nackt fotografiert.
Mussten sich für diese Aufnahmen nackt ausziehen. 
Hat sich eigentlich jemals jemand Gedanken darüber gemacht, gar eine Ahnung, was dieses Prozedere für ein Kind bedeutet? 
Diese armen Kinder mussten ihre Schamgrenze bei Weitem übertreten.  
Alleine diese Fotos, das Schießen dieser, grenzt schon an Vergewaltigung.

In dem Verfahren gegen den SPD-Politiker Edathy geht es laut Staatsanwaltschaft Hannover um Vorwürfe im Grenzbereich zur Kinderpornografie.
Behördenleiter Jörg Fröhlich zeigte sich erschüttert darüber, dass Teile der Ermittlungsakte trotz Geheimhaltung öffentlich bekannt wurden: "Es macht mich fassungslos."
Ich frage mich, was bitte macht diesen Mann fassungslos? 
Dass jemand aus den eigenen Reihen den Arsch in der Hose hatte, seinen Genossen anzuzeigen? 

Das Bundesinnenministerium ist, wie es laut Pressemitteilungen erst jetzt bekannt wurde, bereits im Herbst des vergangenen Jahres darüber informiert wurden, dass beim Ausheben eines Kinderpornorings in Kanada, auch die IP-Adresse eines deutschen Bundestagsabgeordneten gefunden wurde.
Der Name des Abgordneten: Sebastian Edathy.

Edathy rechnete offenbar schon seit November mit einem Verfahren. 
Wie er davon erfahren konnte, ist unklar. 
Klar ist jedoch, dass die Festplatten auf seinen Rechnern entweder ausgebaut waren oder, so noch vorhanden, die Daten auf diesen, gelöscht waren.
Trotz der "geringen" Zahl an möglichen Beweisen stehe die Arbeit der Staatsanwaltschaft jedoch nicht vor dem Ende der Ermittlungen ... habe ich so der Presse entnommen.

Anmerken möchte ich an dieser Stelle, dass, auch wenn kein strafrechtlicher Übertritt mit dem Besitz der nackten Jungs zu erkennen ist, meiner Meinung nach dennoch ein moralischer Übertritt stattgefunden hat. Ich persönlich stelle mir die Frage, will ich einen solchen Kinderliebhaber in meinem Regierungskabinett sitzen haben? Will ich eine Partei wählen, die nicht die Konsequenzen aus diesem fragwürdigen Ausdruck der Kinderliebe zieht?

Sicher ist, dass so lange ein Straftatbestand nicht eindeutig bewiesen werden kann, gilt die Unschuldsvermutung.  
Das ist grundsätzlich auch gut so.
Niemand darf und sollte verurteilt werden, solange seine Schuld nicht bewiesen ist!
Dennoch wird es Zeit, für eine Gesetzesänderung zum Schutze und vor dem Missbrauch Erwachsener, zugunsten unserer Kinder!

§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter 
      einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer


1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,

2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,

3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11, Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder

4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.


(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4, Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

(Ich betreibe keine Hetzjagd. Ich mache mit diesem Artikel auf meinem Blog von meinem freien Meinungsrecht Artikel 5. Abs. 1 Satz 1 1. Hs. GG. Gebrauch)

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