Mittwoch, 5. März 2014

Kavaliersdelikte?

Guten Morgen meine lieben Leser und alle Interessierte,

ich habe am Montag, den 03.03. die Zeitung aufgeschlagen und einen kleinen Bericht über einen Hamburger Lehrer mit Grummeln in meinem Bauch zur Kenntnis genommen. Der Lehrer soll Mitte 2013 während einer Klassenfahrt, einen seiner Schutzbefohlenen sexuell missbraucht haben. Dieser Verdacht hatte sich allerdings nicht erhärtet. Jedoch hat der 47-jährige Lehrer einem weiteren Schüler vor Zeugen in den Genitalbereich gegriffen. Die Staatsanwaltschaft wertete den Übergriff seitens des Lehrers nicht als sexuelle Handlung, sondern lediglich als tätige Beleidigung. Solange die Übergriffe gegen unsere Kinder immer noch als Kavaliersdelikt, und nicht als DAS gesehen werden, was sie sind, nämlich als sexuelle Handlungen, wird sich nichts in der Sichtweise unserer erkrankten Gesellschaft und in den zu verhängenden Strafmaßen ändern.

Weiter gehst im täglichen Albtraum! Gestern las ich nun einen Artikel, in dem ein Mann aus Schleswig-Holstein, der, der sexuelle Vergehen an Kindern seiner Lebensgefährtin in 10 Fällen überführt wurde, (9 dieser sogenannten Fälle wurden als besonders schwer angesehen), verurteilt. Unter den schweren sexuellen Übergriffen fiel auch die Vergewaltigung seines 12-jährigen Schutzbefohlenen. Dem Sohn seiner Lebensgefährtin. Der Mann war nicht wählerisch. Hauptsache Frischfleisch. Er nahm sich zur Befriedigung seiner kranken Triebe auch seine Stieftochter. Wie "schön", die sogenannte Mutter der Kinder hatte den Mann sogar auf frischer Tat im heimischen Schlafzimmer beim Missbrauch ihrer Kinder ertappt und machte dennoch ihre Augen zu, blieb bei ihrem Lebensgefährten, schaute weg! Beschützte ihre eigenen Kinder nicht! 

Erneut ist das Strafmaß dieser sexuellen Misshandlungen eine schallende Ohrfeige!
Wann wird endlich richtig durchgegriffen?
Wann wird RICHTIG eingegriffen?
Wann werden die Täter endlich angemessen bestraft?
Kindesmissbrauch ist ein schweres Vergehen! Ist ein grausames Verbrechen!
Dieser kranke Mann verbüßt nach seiner Verurteilung tatsächlich nur 2 Jahre und neun Monate.
Begründung dieses mehr als fragwürdigen Urteils: Die Taten lägen lange zurück (2006 und 2007) der nicht vorbestrafte und weitgehend geständige Mann hätte sich seither nichts mehr zuschulden kommen lassen, hieß es zur Urteilsbegründung! Nur kurz angerissen ...  der§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen lässt bei schwerer Misshandlung eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren zu. 

Was mich besonders berührt, mich fast sprachlos macht, ist, dass  mittlerweile kaum ein Tag vergeht, an dem nicht mindestens über einen Fall von sexuellen Übergriffen an Kindern in den Medien berichtet wird. Daher mache ich heute noch einmal auf die Dringlichkeit meiner Petition zur Änderung des § 176 aufmerksam. Bis zum heutigen Datum habe ich jedoch immer noch keine Antwort unseres Bundesrates. Die Entscheidung über den Antrag meiner Petition steht immer noch aus.

Zur Unterstreichung meines heutigen Blogthemas lasse ich Bilder sprechen. Der Worte ist für heute genug "gesagt".





Bildquellen aller Bilder: Andrea Klötzel

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